Bei einem Nutzerwechsel oder der Übergabe einer Nutzereinheit bei Neubezug ist im Interesse des Erhalts einer verbrauchsabhängigen Kostenverteilung grundsätzlich eine Zwischenablesung der Erfassungsgeräte vorgeschrieben. In diesem Fall ist von der Hausverwaltung bzw. von dem Vermieter oder dem Eigentümer eine Ablesung zum Auszugsdatum durchzuführen. Die ermittelten Zwischenablesewerte werden geprüft, gespeichert und am Ende der Abrechnungsperiode bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung berücksichtigt. Somit erhalten der ausziehende und der einziehende Nutzer eine separate Abrechnung entsprechend ihres Verbrauchs.