Dem politischen Willen folgend werden in Deutschland immer mehr kombinierte Heizsysteme unter Anbindung regenerativer Energiequellen installiert. Entsprechend häufig existieren thermische Solaranlagen, die sowohl die Trinkwassererwärmung als auch die Raumwärmeversorgung unterstützen. Allerdings ist das möglichst einfach gehaltene Verfahren der Heizkostenverordnung nicht dazu geeignet, um die Betriebskosten derartiger Anlagen verursachungsgerecht abzurechnen.
Mit der VDI 2077 Blatt 3.3 hat der „Verein Deutscher Ingenieure (VDI)“ eine Richtlinie veröffentlicht, die für die weitaus meisten Konstellationen von Heizanlagen mit solarer Unterstützung eine sachgerechte Kostenaufteilung ermöglicht. Mithilfe dieser Richtlinie sollen Nutzer nachvollziehbar und rechtssicher Solaranlagen im Rahmen der Heizkostenabrechnung berücksichtigen können.
Dabei wird vorausgesetzt, dass die Kollektorfläche größer ist als das 0,03-Fache der Nutzfläche der Nutzeinheiten. Interessierte Betreiber können die Richtlinie online beim Beuth-Verlag oder in gedruckter Form erwerben. Wer sich damit nicht auseinandersetzen oder sich diese Ausgabe ersparen möchte, darf auf die Fachkompetenz von ROHMA vertrauen. Wir verfügen über diese Abrechnungsrichtlinie und sind auch in der Lage, die fachlichen Empfehlungen der Ingenieure in der Heizkostenabrechnung für Ihre Liegenschaft umzusetzen.
Wenn Sie mehr darüber erfahren oder die Abrechnung Ihrer bestehenden Solaranlage auf diese Verfahren umstellen möchten, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre ROHMA GmbH.