Abrechnung

Ist die Funkstrahlung von Mess- und Erfassungsgeräten sowie Rauchwarnmeldern gesundheitsgefährdend?

2023-09-01T08:56:21+02:0020. Juli 2023||

Die o. g. Funkgeräte kommunizieren mit dem Auslesesystem über eine Funkfrequenz im MHz-Bereich. Diese Verbindung ist physikalisch betrachtet ein elektromagnetisches Feld, dass sich ähnlich eines Fernsehsignals im Raum ausbreitet. Funkgeräte senden Ihre Daten mit 10-25 Milliwatt Sendeleistung und dies nur für wenige Sekunden am Tag. Die in Funktechnik verbauten Batterien müssen 6 bzw. 10 Jahre ohne Aufladung halten. Dies ist nur mit optimierter Sendeleistung und minimaler Sendedauer möglich. Der Gesetzgeber hat im Bundes-Immissionsschutzgesetz Grenzwerte festgelegt, die von Funksendeanlagen eingehalten werden müssen. Alle Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden weit unterschritten. Zum Vergleich: WLAN-Router liegen bei ca. 100 Milliwatt, Smartphones bei [...]

Informationen in der Abrechnung gemäß § 6a Abs. 3 HeizkostenV (IdA)

2023-03-23T15:48:44+01:0023. März 2023||

Erklärungen zur IdA anhand eines Beispiels finden Sie hier. Informationen in der Abrechnung gemäß § 6a Abs. 3 Nr. 2 u. 3 HeizkostenV Kontaktinformationen zu Einrichtungen, bei denen Sie sich Informationen über angebotene Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, Endnutzer-Vergleichsprofile und objektive technische Spezifikationen für energiebetriebene Geräte einholen können: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de www.dena.de (Deutsche Energie-Agentur) www.vzbv.de (Verbraucherzentrale Bundesverband) Wenn Sie sich über die Möglichkeit der Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens informieren möchten, finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz oder unter www.verbraucher-schlichter.de eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen.

Warum ist auf dem Messgerät die elektronische Anzeige des Messwertes nicht zu sehen?

2023-02-03T13:18:01+01:003. Februar 2023||

Die elektronische Anzeige des Messwertes kann aufgrund des im Messgerät hinterlegten Energiesparmodus zeitweise nicht zu sehen sein. Hiermit wird die Batterielaufzeit verlängert, damit das Gerät während der Vertragsdauer funktionsfähig bleibt. Die Erfassung der Messwerte ist aber auch bei ausgeschaltetem Display weiterhin sichergestellt.

Wie erfolgt die Abfrage der gesammelten Daten vom Submetering-Gateway in das System des Messdienstes?

2023-02-03T13:22:53+01:003. Februar 2023||

Das Submetering-Gateway liest monatlich die Daten der Messgeräte aus und sendet mit einer SIM-Karte die Daten einzelverschlüsselt an den Hersteller des Submetering-Gateways. Von dieser Herstellerplattform werden die Daten anschließend auf einem Server unserer Softwarefirma abgelegt. Unser E-Service holt die Daten automatisch 1x täglich dort ab, dieser Abruf ist aber auch manuell möglich.

Wie erfolgt die Datenübertragung der Messwerte von den Geräten zum Submetering-Gateway?

2023-02-03T13:15:16+01:003. Februar 2023||

Die Datenübertragung der Messwerte an das Submetering-Gateway erfolgt auf Grundlage der wM-Bus (wireless M-Bus) bzw. OMS-Technologie. Dieser kabelungebundene Kommunikationsweg von einem OMS-Gerät (z. B. einem Wasserzähler) und dem im Gebäude installierten Kommunikationssystem (Submetering-Gateway) ist in beide Richtungen möglich. Das Submetering-Gateway befindet sich in der Regel im Treppenhaus des Gebäudes. Die verwendete Funkfrequenz ist 868 MHz. Die Signalstärke variiert in Abhängigkeit vom Einbauort der Geräte. Bei der Montage der Gateways wird darauf geachtet, dass zum einen so wenig wie möglich Geräte angebracht werden und zum anderen nur an Montageorten, an denen keine signifikanten Schäden an originaler Bausubstanz oder Erscheinungsbild [...]

Schätzungsverfahren (gemäß § 9a HeizkostenV)

2023-04-05T15:50:25+02:0015. Dezember 2022||

Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum oder des Durchschnittsverbrauchs des Gebäudes oder der Nutzergruppe zu ermitteln. Der so ermittelte anteilige Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zu Grunde zu legen. Beträgt die Fläche der fehlenden Wohnungen mehr als 25 % der Gesamtfläche, muss die Abrechnung nach Quadratmetern erfolgen.

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