Zu den Kosten des Betriebes der zentralen Heizungsanlage, einschließlich der Abgasanlage, gehören gemäß § 7 Abs. 2 HeizkostenV die
- Kosten der verbrauchten Brennstoffe und Ihre Lieferung,
- Kosten des Betriebsstromes,
- Kosten der Bedienung,
- Kosten der Überwachung und Pflege der Anlage,
- Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit
einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, - Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes,
- Kosten der Messung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
- Kosten der Anmietung oder anderer Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung,
- Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung,
- Kosten der Berechnung, Aufteilung und Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen gemäß § 6a.